Kann man Vinylböden in jedem Raum verlegen?

Floorify Vinylböden können überall im Haus und sogar in gewerblichen Räumen wie einem Geschäft, Büro, Hotelzimmer oder Restaurant verlegt werden. Floorify ist nicht für den Außeneinsatz sowie für unbeheizte oder nicht isolierte Räume, Wohnmobile, Schiffe oder Kaltwintergärten geeignet. Floorify Planks & Tiles ist für die Innenverlegung in beheizten Räumen (2–40 °C) konzipiert, wobei die optimale Nutzungstemperatur zwischen 18–25 °C liegt.

Floorify Vinylböden sind wasserbeständig und können daher problemlos in Feuchträumen wie Badezimmern oder Küchen verlegt werden. Da der Klickboden immer schwimmend verlegt werden muss, ist es wichtig, dass das Eindringen von Feuchtigkeit unter den Boden vermieden wird. Verlegen Sie daher niemals einen Floorify Vinylboden in Räumen mit eingebautem Abfluss (z. B. in einer begehbaren Dusche oder rund um einen Swimmingpool). Auch Klebeböden sind nicht geeignet für die Verlegung in diesen Räumen. Wasser, das unter den schwimmenden Boden gelangt, kann zu ungesunder Schimmelbildung oder sogar zur Beschädigung des Untergrunds führen.

Wenn es um Räume mit sehr hohen Temperaturen geht, haben Untersuchungen gezeigt, dass Floorify Vinylböden die beste Maßbeständigkeit auf dem Markt bieten. Berücksichtigen Sie eine Mindest-Dehnungsfuge von 5 mm um den Raum herum, damit sich der Boden bei Temperaturveränderungen ausdehnen oder zusammenziehen kann. Eine Dehnungsfuge von 5 mm ist in der Regel bei einem Klebeboden nicht erforderlich. Schützen Sie den Boden zudem stets vor extremer direkter Erwärmung – Oberflächentemperaturen über 60 °C, wie sie z. B. durch direkte Sonneneinstrahlung an heißen Tagen über mehrere Stunden durch offene Türen entstehen können, müssen vermieden werden, um Schäden am Bodenbelag zu verhindern. Floorify ist wegen der extremen Temperaturunterschiede NICHT für Saunen geeignet. Floorify ist auch nicht für Garagen mit Autos geeignet, da sich Gummi und Vinyl nicht gut vertragen. Floorify in einer Garage als Abstellfläche kann jedoch. In beheizten und isolierten Wintergärten oder wintergartenähnlichen Räumen ist die Verlegung möglich, sofern diese Räume als vollwertige Wohnräume gelten und die Temperatur kontrollierbar ist.

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